Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang: Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen privatem Baurecht -und öffentlichem Baurecht.
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen.
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