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Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Anwälte unserer Sozietät, die sich auf diesem Rechtsgebiets spezialisiert haben:

Ursula Dieckmann
Kristina Knobloch-Schulte


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Rechtsanwälte Dieckmann
Lange Straße 17
59555 Lippstadt
Tel: +49 (0)2941 / 791 11



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