Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das
Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht
in einem speziellen Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
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